Ratgeber · Recht & Pflichten

Energieausweis: Bedarf oder Verbrauch?

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Wer ein Gebäude verkauft oder vermietet, muss einen gültigen Energieausweis vorlegen – spätestens bei der Besichtigung. Die wichtigsten Kennwerte gehören schon in das Inserat. Das regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Zwei Arten, ein Ziel

  • Verbrauchsausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Günstig und schnell, aber abhängig vom Nutzerverhalten. Zulässig für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohnungen oder bei Bauantrag ab November 1977.
  • Bedarfsausweis: Ein Fachmann bewertet Bausubstanz und Anlagentechnik unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Pflicht für kleinere, ältere Gebäude ohne ausreichende Sanierung – und aussagekräftiger für Käufer.

Was im Inserat stehen muss

Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a), Effizienzklasse (bei Ausweisen ab Mai 2014), wesentlicher Energieträger und Baujahr des Gebäudes. Fehlen diese Angaben, drohen Bußgelder – und ein schlechter erster Eindruck bei Interessenten.

Gültigkeit und Kosten

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre. Ein Verbrauchsausweis kostet meist unter 100 €, ein Bedarfsausweis je nach Gebäude einige hundert Euro. Wir organisieren beides für unsere Auftraggeber.

Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Ausweispflicht ausgenommen – ebenso kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche.

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