Was Eigentümer, Käufer und Mieter uns am häufigsten fragen
Kurz und ehrlich beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.
Verkaufen
Was kostet mich der Verkauf mit SHS?
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt (§ 656c BGB). Die Höhe nennen wir Ihnen schriftlich vor der Beauftragung. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen Ihnen keine Kosten.
Wie wird der Angebotspreis ermittelt?
Aus aktuellen Vergleichsverkäufen in der Umgebung, Lage, Zustand, Ausstattung und der tatsächlichen Nachfrage. Wir nennen Ihnen den Preis, den der Markt hergibt – und erklären, wie wir darauf kommen. Ein zu hoher Einstiegspreis führt erfahrungsgemäß zu längerer Vermarktung und am Ende zu einem niedrigeren Erlös.
Wie lange dauert ein Verkauf?
Vom Auftrag bis zum Notartermin in der Regel drei bis sechs Monate. Gut vorbereitete Unterlagen und ein realistischer Preis verkürzen die Zeit deutlich.
Brauche ich einen Energieausweis?
Ja. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen, und die wichtigsten Kennwerte gehören bereits in das Inserat (§ 87 GEG). Falls Sie keinen haben, organisieren wir ihn für Sie.
Kann ich meine Immobilie diskret verkaufen?
Ja. Auf Wunsch verzichten wir auf öffentliche Inserate und sprechen ausschließlich geprüfte Interessenten aus unserem Netzwerk an. Das dauert manchmal etwas länger, schützt aber Ihre Privatsphäre.
Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen?
Wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und Sie die Immobilie nicht selbst bewohnt haben, kann der Gewinn einkommensteuerpflichtig sein. Das ist eine Frage für Ihren Steuerberater – wir weisen Sie aber frühzeitig darauf hin.
Kaufen und Mieten
Wie läuft eine Besichtigung ab?
Sie erhalten vorab das Exposé mit allen Eckdaten. Bei der Besichtigung nehmen wir uns Zeit, beantworten Ihre Fragen und zeigen auch, was nicht perfekt ist. Danach bekommen Sie die Unterlagen, die Sie für eine Finanzierungsentscheidung brauchen.
Was ist das Bestellerprinzip?
Bei der Vermietung von Wohnraum zahlt derjenige die Provision, der den Makler beauftragt hat – in der Regel der Vermieter. Für Mieter sind unsere Mietobjekte deshalb provisionsfrei.
Warum muss ich mich ausweisen?
Immobilienmakler sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, Käufer und Verkäufer vor Abschluss eines Kaufvertrags zu identifizieren. Dafür brauchen wir eine Kopie Ihres Ausweises. Die Daten werden ausschließlich dafür verwendet und nach fünf Jahren gelöscht.
Kann ich einen Suchauftrag hinterlegen?
Gern. Nennen Sie uns Ort, Budget, Größe und Zeitrahmen – wir melden uns, sobald etwas Passendes kommt, oft bevor es öffentlich erscheint.
Verwaltung und Allgemeines
Bieten Sie auch Hausverwaltung an?
Ja, für Eigentümergemeinschaften (WEG) und vermietete Objekte. Über die Verwaltungsanfrage erhalten Sie innerhalb von fünf Werktagen ein schriftliches Angebot.
In welcher Region sind Sie tätig?
Wir sind bundesweit tätig. Sitz und Schwerpunkt liegen in Bergisch Gladbach, im Rheinisch-Bergischen Kreis und in Köln – Objekte in anderen Regionen betreuen wir ebenso, bei Bedarf mit geprüften Partnern vor Ort.
Was bedeutet die Erlaubnis nach § 34c GewO?
Wer Immobilien gewerblich vermittelt, braucht eine behördliche Erlaubnis, die nur bei nachgewiesener Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen erteilt wird. Unsere Erlaubnis hat der Rheinisch-Bergische Kreis erteilt; wir unterliegen außerdem der Weiterbildungspflicht und der Makler- und Bauträgerverordnung.
Was passiert mit meinen Daten?
Wir verwenden Ihre Angaben nur für Ihr Anliegen und geben sie nur weiter, wenn es für die Vermittlung nötig ist (z. B. an den Notar). Details in der Datenschutzerklärung.
Wie erreiche ich Sie?
Telefonisch unter +49 173 729 39 72, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, oder jederzeit über das Kontaktformular. Besichtigungen auch samstags nach Vereinbarung.