Ratgeber · Kosten

Provision und Bestellerprinzip erklärt

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Wer den Makler bezahlt, ist in Deutschland gesetzlich geregelt – unterschiedlich für Miete und Kauf.

Miete: das Bestellerprinzip

Seit 2015 gilt bei der Vermietung von Wohnraum: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn (§ 2 WoVermRG). In der Praxis ist das der Vermieter. Mieter dürfen nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie den Makler selbst mit einer Suche beauftragt haben und er das Objekt ausschließlich für sie beschafft hat – ein seltener Fall. Unsere Mietobjekte sind für Mieter deshalb provisionsfrei.

Kauf: die geteilte Provision

Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher: Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf der Käufer höchstens die Hälfte der Provision tragen (§ 656c BGB). Der Verkäufer muss seinen Anteil nachweislich gezahlt haben, bevor der Käufer zahlen muss. Vereinbarungen, die den Käufer stärker belasten, sind unwirksam.

Wie hoch ist die Provision?

Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht; üblich sind regional unterschiedliche Sätze, die zwischen Auftraggeber und Makler vereinbart werden. Wichtig ist, dass die Höhe vor der Beauftragung schriftlich feststeht – bei uns ist das Teil jedes Erstgesprächs.

Was ist im Preis enthalten?

  • Markteinschätzung und Preisempfehlung
  • Beschaffung fehlender Unterlagen, Energieausweis auf Wunsch
  • Fotos, Exposé, Inserate auf den relevanten Portalen
  • Besichtigungen, Interessentenprüfung, Verhandlung
  • Abstimmung des Kaufvertrags, Begleitung zum Notar, Übergabe
Fällig wird die Provision erst, wenn der Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen für Sie keine Kosten.

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